Q-Siegel für gute Servicequalität
Die Kurverwaltung Ahrenshoop ergänzt 2018 ihre i-Marke um das Q-Siegel Stufe I der ServiceQualität Deutschland.
Parallel zur erfolgreichen Rezertifizierung mit der i-Marke des DTVs unterzog sich die Kurverwaltung Ahrenshoop auch der bundesweiten Zertifizierung der ServiceQualität Deutschland. Die Initiative ServiceQualität Deutschland bietet ein dreistufiges System zur schrittweisen Verbesserung von Dienstleistungen, das sich besonders für kleine und mittelständische Unternehmen im Hotel-, Gastronomie- und Tourismusbereich aber auch für andere Dienstleistungsunternehmen eignet.
Um das QualitätsSiegel der Stufe I zu erlangen, ließ die Kurverwaltung zunächst drei Mitarbeiter zum Qualitätscoach ausbilden. Anfang des Jahres 2018 folgte dann der Startschuss für die sechsmonatige Zertifizierungsphase, in deren Rahmen die Bearbeitung der sogenannten Q-Instrumente zur Entwicklung und Förderung der Servicequalität anstand.
In mehreren Workshops erstellte das gesamte Team der Gästeinformation zwei Service-Ketten für die Kernleistungen der TI: Die Information der Gäste im Rahmen eines Besuchs der TI und die Vermittlung von Ferienobjekten. Dabei wurde jeder Kontaktpunkt zwischen Gast und TI aus Kundenperspektive nach Stärken und Schwächen beleuchtet, Standards wurden definiert und Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet. Weiterhin galt es die betriebliche Organisation und interne Kundenorienitierung im Hinblick auf etwaige Qualitätslücken sowie das Beschwerdemanagement zu analysieren. Alle aus den Q-Instrumenten abgeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Servicequalität mündeten in einen Maßnahmenplan, von denen die Kurverwaltung 22 an der Zahl zur Umsetzung innerhalb eines Jahres ausgewählt hat.
Die bearbeiteten Q-Instrumente sowie der Gesamteindruck wurden von der Prüfstelle, der Hotel- und Gaststätten Marketing GmbH Mecklenburg-Vorpommern, mit einem „Vorbildlich“ bewertet und die Kurverwaltung Ahrenshoop erfolgreich mit ServiceQualität Deutschland Stufe I zertifiziert. Das QualitätsSiegel ist drei Jahre gültig. Zur kontinuierlichen Verbesserung ist jährlich ein neuer Plan mit mindestens acht selbst aufgestellten und umzusetzenden Maßnahmen zu erstellen.
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