Coronavirus – Hinweise für den Aufenthalt im Ostseebad Ahrenshoop
letzte Aktualisierung: 27. April 2022 – Änderungen und Ergänzungen vorbehalten
Aktuelle Coronaschutzmaßnahmen
Aufgrund des rückläufigen Infektionsgeschehen gelten die Corona-Hotspot-Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern nur noch bis einschließlich 27. April 2022.
Ab 28.04. gelten nur noch folgende Basis-Schutzmaßnahmen:
Maskenpflicht im ÖPNV und für Besucher/innen in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen
3G-Testverpflichtungen u.a. für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und voll- bzw. teilstationären Pflegeeinrichtungen
Bis einschließlich 27.04.2022 gilt:
3G-Erfordernis bei der Anreise in Beherbergungsbetrieben
Bei der Anreise muss einmalig ein Test-, Impf- oder Genesenenzertifikat vorgelegt werden.
In Clubs und Diskotheken gilt die 2G+-Regel. Geimpfte und Gensene müssen einen tagesaktuellen Test vorweisen. Damit entfällt die Masken- und Abstandspflicht.
Als vollständg geimpft gelten Personen, deren letzte notwendige Impfdosis mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff mehr als 14 Tage zurückliegt. Die Personen müssen zudem frei von coronatypischen Symptomen (z.B. Husten, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust) sein.
Als genesen gelten Personen, die einen Nachweis besitzen, bereits an Corona erkrankt gewesen zu sein und wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage sowie maximal 90 Tage zurückliegt.
Als getestet gelten Personem, die einen durch geschultes Personal vorgenommenen Schnell- oder begleiteten Selbsttest (maximal 24 Stunden alt) oder PCR-Test (max. 48 Stunden alt) durchgeführt haben und über einen entsprechenden Nachweis über ein negatives Testergebnis verfügen.
Maskenpflicht
Bei Veranstaltungen, kulturellen Angeboten, Messen oder Beherbergung besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske.
Die Maskenpflicht im Innenbereich im Einzelhandel, bei Dienstleistungen und körpernahen Dienstleistungen, bei therapeutischen und pflegerischen Angeboten, bei Freizeitangeboten und in der Gastronomie ist aufgehoben.
Weiterführende Informationen sind auf dem Corona-Infoportal MVzu finden.
Testmöglichkeiten in Ahrenshoop
Testzentrum im THE GRAND Ahrenshoop
Öffnungszeiten
Mo, Mi, Fr, Sa von 09.00 – 14.00 Uhr (bis 30.04.2022)
Ein Test ist mit und ohne Termin möglich. Hier können Sie einen Termin online buchen.
Weitere Testzentren in der Region:
Überblick über Schnelltesteinrichtungen im Landkreis Vorpommern-Rügen.
Überblick über Schnelltesteinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern.
Verdacht auf Covid-19-Erkrankung
Wenn während des Urlaubs Krankheitssymptome des Coronavirus auftreten, wenden Sie sich bitte an das örtliche Gesundheitsamt unter Tel. 03831 357-2301 oder rufen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter Tel. 116 117 an.
Kontakt
Kurverwaltung Ahrenshoop

Kirchnersgang 2
18347 Ostseebad Ahrenshoop
Tel. 038220-6666 10
Fax 038220-6666 29
Email: info@ostseebad-ahrenshoop.de
Weiterführende Informationen erhalten Sie hier:
Siegel "Mehr Sicherheit im Urlaubsland MV"

Im Rahmen der Initiative "Mehr Sicherheit im Urlaubsland MV" verpflichten sich teilnehmende Betriebe zur Einhaltung der Corona-Sicherheitsvorschriften und zusätzlicher Schutzstandards. Die Kurverwaltung Ahrenshoop hat das Basissiegel "Mehr Sicherheit im Urlaubsland MV" erhalten.