Coronavirus – Hinweise für den Aufenthalt im Ostseebad Ahrenshoop
letzte Aktualisierung: 09. April 2021 – Änderungen und Ergänzungen vorbehalten
Touristische Reisen
In Mecklenburg-Vorpommern dürfen seit dem 2. November bis vorerst 18.04.2021 keine Gäste zu touristischen Zwecken beherbergt werden. Tagesreisen aus dem Ausland oder aus anderen Bundesländern sind verboten. Familienbesuche sind nur innerhalb der Kernfamilie, die ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern hat, zugelassen. Besuche von Freunden und entfernten Verwandten sind nicht erlaubt.
Besuch von Geschäften und Ausstellungen
Unter Vergabe eines Termins können der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Geschäfte für körpernahe Dienstleistungen wie z.B. Friseure, Kosmetikstudios wieder Kunden empfangen. Die Terminabsprache mit dem Geschäft sollte per Telefon, Mail oder auf anderem elektronischem Wege erfolgen. Bei allen Besuchen müssen weiterhin die Hygiene- und Sicherheitsregeln beachtet werden. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrem Geschäftsbesuch.
Seit dem 31.03.2021 ist zudem die Vorlage eines tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnell- oder Selbsttests für die Nutzung aller körpernaher Dienstleistungen erfoderlich. Dies gilt ab dem 06.04.2021 auch beim Terminshopping, in Museen und weiteren geöffneten Kultureinrichtungen, derzeit zugelassenen Veranstaltungen und Beherbergungen zu nicht touristischen Zwecken.
Corona-Schnelltestzentren des Amtes Darß/Fischland
Strandhalle Ahrenshoop
Dorfstraße 16b, 18347 Ostseebad Ahrenshoop
Öffnungszeiten: Di und Do 9.00 – 16.00 Uhr sowie Sa 9.00 – 13.00 Uhr
Darßer Arche in Wieck
Bliesenrader Weg 2, 18375 Wieck a. Darß
Öffnungszeiten: Mo, Mi und Fr 9.00 – 16.00 Uhr
Getestet werden Personen:
- die das 14. Lebensjahr vollendet haben
- die nicht an einer Blutgerinnungsstörung o.ä. leiden
- die keine Erkältungssymptome, Fieber o.ä. aufweisen.
- Benötigte Unterlagen: Personalausweis
Bitte 30 Minuten vor dem Schnelltest nichts essen und trinken!
Der Test erfolgt mittels einfachem PoC-Schnelltest durch einen Nasenabstrich. Dieser dauert etwa 15 -20 Minuten. Sie erhalten gleich vor Ort eine Bescheinigung über das Ergebnis Ihres Tests. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der derzeit hohen Nachfrage zu Wartezeiten kommen kann.
Einen Überblick über alle Schnelltesteinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten Sie hier.
Vor Ort gilt allgemein
Abstand halten
Es ist ein Mindestabstand zwischen Personen von 1,50 Metern einzuhalten.
Soziale Kontakte beschränken
Derzeit ist der Aufenthalt sowohl in der Öffentlichkeit als auch im privaten Bereich mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und mit einem weiteren Hausstand, jedoch maximal fünf Personen, gestattet (2 Haushalte, max. 5 Personen). Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre oder notwendige Begleitpersonen eines Menschen mit Behinderungen werden nicht mitgerechnet, wenn dies aus Gründen der Betreuung erforderlich ist.
Gruppenfeiern an öffentlichen Orten sowie in Wohnungen und privaten Einrichtungen sind verboten.
Mund-Nasen-Bedeckung tragen
Das Tragen von medizinischen Masken (OP- oder FFP2-Masken) ist im öffentlichen Verkehrsmitteln (Busse, Straßenbahn, Zug, Taxi), im Einzelhandel, bei Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften sowie in Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben mit Publikumsverkehr Pflicht.
Auch in allen anderen Bereichen, die öffentlich zugänglich sind oder von Kunden und Besuchern betreten werden können, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Maske). Dazu zählen insbesondere Beherbergungsstätten, Arzt- und anderen medizinischen Praxen und weitere öffentliche Bereiche. Dies gilt auch bereits vor den Geschäften, Betrieben, Einrichtungen, Beherbergungsstätten und Praxen sowie auf Parkplätzen. Die Maskenpflicht gilt auch an Bushaltestellen und in anderen Wartebereichen im Freien, sofern der Abstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann.
Auch überall dort, wo der Mindestabstand von 1,50 m nicht sicher eingehalten werden kann (z.B. enge Wege), muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Verdacht auf Covid-19-Erkrankung
Wenn während des Urlaubs Krankheitssymptome des Coronavirus auftreten, wenden Sie sich bitte an das örtliche Gesundheitsamt unter Tel. 03831 357-2301 oder rufen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter Tel. 116 117 an.
Kontakt
Kurverwaltung Ahrenshoop

Kirchnersgang 2
18347 Ostseebad Ahrenshoop
Tel. 038220-6666 10
Fax 038220-6666 29
Email: info@ostseebad-ahrenshoop.de
Siegel "Mehr Sicherheit im Urlaubsland MV"

Im Rahmen der Initiative "Mehr Sicherheit im Urlaubsland MV" verpflichten sich teilnehmende Betriebe zur Einhaltung der Corona-Sicherheitsvorschriften und zusätzlicher Schutzstandards. Die Kurverwaltung Ahrenshoop hat das Basissiegel "Mehr Sicherheit im Urlaubsland MV" erhalten.