Reboot The Mood

Jazz & Dance Grooves im Rahmen des 23. Ahrenshooper Jazzfestes

Laurin Köller (tp, flh), Philip Adam (g), Gabriel Gutierrez (p, syn), Neil Richter (b, syn), Moritz Grosch (dr)

Reboot the Mood fusionieren überraschende Grooves, einfallsreiche Harmonien und berührende Melodien mit Ohrwurmgarantie zu einem vielseitigen und mitreißenden Klangerlebnis. Elemente des Jazz finden hier ebenso Platz wie verschiedene Facetten des Funks, Rocks und der elektronischen Musik. Die besonderen Herausforderungen des Pandemie-Kulturlebens entpuppten sich für die fünf Nachwuchsmusiker aus Leipzig und Dresden als Chance, gemeinsam Musik zu erschaffen, die letztendlich zu ihrem gleichnamigen Debütalbum führte. Dadurch, dass jedes Bandmitglied gleichberechtigt seinen individuellen Geschmack, seine musikhandwerklichen Skills sowie Sounds einbringt, entsteht ein musikalisches Kollektiv mit ganz eigenem Charakter. Reboot the Mood bedeutet, sich voll und ganz in der Musik zu verlieren, dem Alltag zu entfliehen und positive Stimmung zu tanken.

Venue

Der Charlottenhof Ahrenshoop
Grenzweg 3
18347 Ahrenshoop
Telephone: 038220 302
info@charlottenhof-ahrenshoop.de
http://www.charlottenhof-ahrenshoop.de

Provider

Kurverwaltung Ostseebad Ahrenshoop
Kirchnersgang 2
18347 Ahrenshoop
Telephone: +49 (0)38220 6666 10
Fax: +49 (0)38220 6666 29
info@ostseebad-ahrenshoop.de
https://www.ostseebad-ahrenshoop.de/

Your Event

Details at a glance
Date
at 14.06.2024
Eventcategory
Jazz & Chanson
Upcomming Events
  • Friday, 14.06.2024
    14:00 - 16:00 o'clock
Price

Eintritt mit dem Jazzfähnchen (ab 18 Jahre) für alle Konzerte im Ort, an vier Tagen

  • 20 €

Das Jazzfähnchen berechtigt zum Besuch aller Konzerte des 23. Ahrenshooper Jazzfestes mit Ausnahme der Konzerte auf der Hauptbühne in Evas Sommergarten.
Für die Konzerte auf der Hauptbühne ist jeweils ein Einzelticket oder ein Festivalticket zu erwerben, in welchem das Jazzfähnchen inkludiert ist.

Fähnchen erhalten Sie hier:

  • Kurverwaltung Ahrenshoop
  • in allen teilnehmenden Veranstaltungshäusern ab dem 05. Juni 2024